Lagerung auf Dachböden

Was darf man auf Dachböden lagern?
Diese Frage wird immer wieder auch an die Feuerwehr gestellt. Grundsätzlich kann jeder Hausnutzer selbst festlegen, was und wieviel er auf dem Dachboden lagern möchte. Jedoch sollte sich jeder Bewohner im Klaren darüber sein, daß mit der Lagerung von brennbaren Materialien in Nebenräumen auch die Brandgefährdung im Haus zunimmt. Deshalb gibt ihre Feuerwehr Neckarzimmern folgende Tipps und Hinweise:

 

Brennbares Material ist Brandlast!
  • Keine Lagerung von festen Brennstoffen in offenen Dachräumen.
  • Keine Lagerung von leicht entzündbaren, festen Stoffen (zum Beispiel Altpapier, Sperrmüll, Textilien).
  • Keine Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten (zum Beispiel Benzin, Diesel, Alkohol, Spiritus) und Flüssiggas.
  • Lagerung in offenen Dachräumen nur so, dass noch ausreichende Bewegungsfreiheit und ungehinderter Zugang zum Kamin und zum Dachraum am Dachfuß besteht.
  • An den Kamin darf nicht angelagert werden.

 

Für Ihre Sicherheit!
  • Verwenden Sie im Dachraum kein offenes Licht.
  • Bringen Sie in den offenen Dachraum keine Zündquellen wie elektrische Geräte oder Anlagen ein (also auch möglichst keinen Trafo).
  • Entfernen Sie brennbares Material (wie Papier oder Textilien) aus der Nähe von elektrischen
    Leuchten und lassen Sie einen Schalter mit Kontrollleuchte installieren.
  • Entrümpeln Sie von Zeit zu Zeit den Dachraum.