Lagerung in Heizräumen

Heiz- und Tankräume werden oft als Lagerräume für Gegenstände aller Art fehlgenutzt. Dadurch ergibt sich zwangsläufig eine hohe Brandlast z.B. durch Hausrat, Sperrmüll, Gerümpel, brennbare Flüssigkeiten und Altpapier. Dies kann bei einem Schadenfeuer eine schnelle Brandentstehung sowie eine erhöhte Brandausbreitungsgeschwindigkeit bedeuten. Es sind deshalb zur Lagerung in Heizräumen besondere Vorschriften zu beachten.

In Heizräumen ist eine Lagerung von Heizöl zulässig, wenn sich die Feuerstätte außerhalb eines Auffangraumes für auslaufendes Heizöl befindet und zwischen Behälter und Feuerungsanlagen ein Mindestabstand von 1 m besteht. Feste Brennstoffe dürfen nur untergebacht werden, wenn diese nicht unmittelbar neben der Feuerstätte lagern und ein Schutz vor starker Erwärmung besteht.

Die Feuerwehr Neckarzimmern weist darauf hin, daß Heizräume außer zur zulässigen Brennstofflagerung nicht anderweitig genutzt werden sollen. Jegliche Arten der sonstigen Unterbringung von brennbaren oder leichtentzündlichen Stoffen und Materialien ist grundsätzlich untersagt. Feuerstätten und Heizräume sind keine Abstellräume und dürfen nicht als solche benutzt werden.